Wenn die verantwortlichen Organe des Bundesgerichtshofes Karlsruhe, jetzt, nachdem die anliegende 3. Anfrage seit mehr als 5 (fünf) Wochen auf der Website veröffentlicht ist, immer noch nichts eingeleitet haben, dann hat der Autor, der von den kriminellen Machenschaften des Wasserversorgers persönlich betroffen ist, die Möglichkeit allgemein behaupten zu können, dass selbst verantwortliche Organe des Bundesgerichtshofes gravierende betrügerische Handlungen decken und sich insoweit selber als Kriminelle betätigen!!! Der Text dieser Laufschrift, wurde per Fax und Post dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in 04029 Leipzig, zu Händen der vorsitzenden Richterin, Monika Harms (zukünftige Generalbundesanwältin), zugeleitet.